Datenschutzhinweise bei der Meldung von Nebenwirkungen, Qualitätsbeanstandungen oder sonstigen Anfragen

Die Dexcel Pharma GmbH ist gesetzlich dazu verpflichtet, Hinweisen über unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen, die mangelnde Arzneimittelwirksamkeit, Qualitätsbeanstandungen und/oder andere Aspekte im Zusammenhang mit der Sicherheit oder Qualität von ihren Produkten nachzugehen.

Wenn Sie uns entsprechende Informationen mitteilen (etwa. Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand, Nebenwirkungen und ggfs. ihrem Namen), werden wir diese insoweit auswerten. Möglicherweise werden wir Sie dazu auch kontaktieren.

Ferner sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Nebenwirkungen sowie schwerwiegende Vorkommnisse bei Medizinprodukten bei den zuständigen Gesundheitsbehörden zu melden, wobei wir Ihre Informationen ausschließlich in pseudonymer Form weitergeben, sodass keine Sie direkt identifizierenden Informationen mitgeteilt werden. Außerdem können wir diese Informationen auch mit anderen Konzerngesellschaften teilen, sofern diese ihrerseits verpflichtet sind, Meldungen an die für sie zuständige Gesundheitsbehörden zu machen.

Wir löschen diese Daten, sobald sie nicht mehr erforderlich sind.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BDSG).

Unsere vollständigen Datenschutzhinweise finden Sie hier https://www.dexcel-pharma.de/datenschutz.